§1 Allgemein
1.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.
§
2 Angebot und Vertragsabschluß
1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
Bestätigung des Verkäufer. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden
2.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
§
3 Preise
1.
Die Umsatzsteuer ist nicht gesondert ausweisbar. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
2.
Alle angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer ohne Fracht und Verpackung.
§
4 Garantie- und Lieferzeit
1.
Sämtliche Angebote sind privater, nicht gewerblicher Natur. Die nach dem Verbraucherschutzgesetz 1-jährige Garantie auf Gebrauchtwaren
und Sachmangelhaftung sowie Umtausch oder
Rücknahme sind ausgeschlossen.
2.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§
5 Gefahrübergang
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das
Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden
des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§
6 Transportschäden
1.
Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf
Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen
Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Transporteurs
oder einer eidestattlichen Versicherung Mitteilung machen. Im übrigen
müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich
mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in
dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten und ggf. zuzusenden.
§
7 Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus
jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten
Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den
Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
2.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer
ab.
Der Verkäufer ermächtigt ihn, widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen
einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die
Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
geben.
3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer
bedeutet
– soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – keinen
Rücktritt zum Vertrag.
§
8 Zahlung
1.1
Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Messgeräte und deren Zubehör sowie technische Dokumentationen
sind sofort ohne Abzug zahlbar.
1.2
Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse.
Nach erfolgtem Zahlungseingang erfolgt die Lieferung an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse.
2.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer
über den Betrag verfügen kann.
3.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen.
In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sonstiger
Verträge Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach
angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§
9 Konstruktionsänderungen
Der
Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§
10 Umtausch oder Rücksendungen
1.1 Für
von uns (Verkäufer) genehmigten Umtausch oder Rücksendung
mit Stornierung der gekauften Ware werden 20,- EUR Aufwandsentschädigung in
Rechnung gestellt.
1.2 Technische Dokumentationen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
§
11 Erfüllungsort und Teilunwirksamkeit bzw. -nichtigkeit
1.
Erfüllungsort ist Rottenburg am Neckar. Soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich - rechtliches Sondervermögens ist, wird für etwaige
Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende
Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amt- oder
Landgericht Tübingen als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im
Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder Aufenthalt des Käufers
unbekannt ist.
2.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den
mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
3.
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben
keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer
abschließenden Regelung.
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